Bei einem Flug ist es wichtig, dass einige Gegenstände entweder nur in geringem Maß oder gar nicht transportiert werden. Auch wenn einige dieser Gegenstände auf den ersten Blick harmlos wirken, können Sie sich in bestimmten Situationen als gefährlich erweisen.

Nachfolgend finden Sie eine Liste an Gegenständen, die an Bord erlaubt oder verboten sind. Beachten Sie bitte, dass einige dieser Gegenstände ausschließlich in Ihrem aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen und unter keinen Umständen in Ihrem Handgepäck. Sollte ein Artikel, den Sie mitführen möchten, hier nicht aufgeführt sein oder sollten Sie unsicher sein, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Andernfalls weisen Sie bitte spätestens beim Check-in das Personal auf diesen Artikel hin.

Unzulässige und eingeschränkt zulässige Güter

Unzulässige, eingeschränkt zulässige und gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder Umgebung darstellen. Wenn Sie derartige Güter transportieren möchten, sollten Sie die Bestimmungen kennen und wissen, wie Sie sich ggf. verhalten sollten.

Verbotene Gegenstände auf Air Malta Flügen

Die nachfolgende Liste führt alle Güter auf, die nicht im Passagiergepäck befördert werden dürfen:

  • Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder einer scharfen Kante – Messer mit Klingen, die länger sind als 6 cm, Äxte, Schwerter, usw.
  • Selbstverteidigungs-Hilfen – Tränengas, Pfefferspray, Elektroschockpistolen, usw.
  • Sprengstoffe – Feuerwerkskörper, Signalpistolen, Zünder, Zündschnüre, Dynamit, usw. (ausgenommen Munition für Kleinwaffen – siehe "Eingeschränkt zulässige Gegenstände" unten.)
  • Sicherheits-Diplomatenkoffer mit gefährlichen Gütern – pyrotechnische Artikel usw.
  • Elektroschockwaffen – z. B. Elektroschockpistolen, die gefährliche Güter wie Sprengstoffe, komprimiertes Gas, Lithiumbatterien, etc. enthalten.
  • Stumpfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen können
  • Werkzeuge
  • Streichhölzer, die sich an allen Oberflächen anzünden lassen
  • Brennbare Gasbehälter
  • Brennbare Flüssigkeiten – Farbe, Benzin, Feuerzeugnachfüllflaschen, Lösungsmittel, Lacke usw.
  • Brennbare Feststoffe – Anzünder, chinesische Laternen, usw.
  • Selbstentzündliche Substanzen – Phosphor
  • Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Oxidierende Materialien – Bleiche, Peroxide, einige Düngemittel usw.
  • Korrosive Materialien – Säure, Alkali, Nasszellen-Batterien, etc.
  • Toxische (giftige) Substanzen – Unkrautvernichter, Insektizide usw.

Hinweis: Die Liste an verbotenen Gütern kann an einigen Flughäfen variieren. Fragen Sie im Zweifel vorab bei den zuständigen Flughafenbehörden nach.

Gefährliche Güter, über die Air Malta informiert werden muss

Die folgende Liste enthält die Gegenstände, die mit Air Malta transportiert werden dürfen, für die jedoch vor dem Flug die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich ist und für die Mengenbeschränkungen oder sonstige einschränkende Vorschriften gelten:
Hinweis: Bei einer Reise, die eine Teilstrecke mit einer anderen Fluggesellschaft als Air Malta involviert, kontaktieren Sie uns bitte vor der Buchung, damit wir überprüfen können, ob die andere Fluggesellschaft Ihre Gefahrgüter befördert.

  • Schusswaffen und/oder Munition – siehe nachfolgend „Mitführen von Schusswaffen und Munition“.
  • Campingkocher und Brennstoffbehälter
  • Festes Kohlendioxid (Trockeneis)
  • Rettungswesten - mit nicht entzündlichen Gaszylindern
  • Sauerstoff- und andere kleine Zylinder für medizinische Zwecke
  • Rollstühle und Mobilitätshilfen – angetrieben mit auslaufgeschützten oder nicht-auslaufgeschützten Lithiumbatterien 
  • Wärmeerzeugende Artikel – Unterwasser-Taschenlampen, Lötkolben, usw.
  • Quecksilberbefüllte Artikel – Barometer, Thermometer usw.
  • Lawinenrettungspaket
  • Isolierte Packungen, die gekühlten Flüssigstickstoff enthalten
  • Überwachungsgeräte für chemische Substanzen
  • Tragbare medizinische elektronische Geräte – automatisierte externe Defibrillatoren (AED), Inhalationsgeräte, Geräte zur Erzeugung eines kontinuierlichen positiven Atemwegsdrucks (Continuous Positive Airway Pressure, CPAP), die Lithiumbatterien enthalten.
  • Lithiumionenbatterien – mit einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100 Wh, aber höchstens 160 Wh.

Eingeschränkt zulässige Gegenstände, die nicht angemeldet werden müssen

Die folgende Liste enthält alle Gegenstände, die Air Malta Flügen mitgeführt werden dürfen, für die aber dennoch spezifische Beschränkungen für Mengen oder Maße bestehen.
Hinweis: Bei einer Reise, die eine Teilstrecke mit einer anderen Fluggesellschaft als Air Malta involviert, kontaktieren Sie uns bitte vor der Buchung, damit wir überprüfen können, ob die andere Fluggesellschaft Ihre Güter befördert. 

  • Sprays – nicht entflammbar, zur Verwendung beim Sport und zu Hause
  • Nicht radioaktive medizinische Artikel oder Toilettenartikel – Haarsprays, Parfüms, Kölnisch Wasser, Medikamente usw.
  • Ersatz-Lithiumbatterien (höchstens 100 Wh)
  • Alkoholische Getränke
  • Nicht entzündliche, ungiftige Gaszylinder – z. B. für den Betrieb mechanischer Gliedmaßen, Geräte zum Aufblasen von Fahrradreifen (max. Kapazität 50ml)
  • Geräte mit Lithiumzellen oder Batterien – Laptops, Computer, Kameras, Camcorder usw.
  • Mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich sicherstellen, dass Ersatzbatterien sicher transportiert werden:
    • Packen Sie Ersatzbatterien immer in Ihr Handgepäck
    • Bewahren Sie Ersatzbatterien nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung auf (z. B. Blisterverpackungen aus Karton/Kunststoff), die sicherstellen, dass die Batterieklemmen geschützt werden.
    • Wenn die Originalverpackung nicht zur Verfügung steht, isolieren Sie die Batterieklemmen, sodass sie nicht in Kontakt mit metallischen Gegenständen kommen:
      • entweder durch Verpackung jeder Batterie in einem separaten Kunststoffbeutel (z. B. einem robusten Gefrier- oder Butterbrotbeutel) oder
      • durch Abdeckung der Anschlüsse mit Isolierband.
    • Bei Batterien mit hervorstehenden oder scharfen Klemmen wird geraten, beide der oben genannten Maßnahmen auszuführen.
       
  • Herzschrittmacher mit Isotopenbatterien
  • Lockenwickler mit Kohlenwasserstoffgas
  • Feuerzeuge
  • Sicherheitszündhölzer

Für Informationen zu den erlaubten Mengen können Sie uns gerne kontaktieren.